Dachverband der Wiener Privatkindergärten und -horte

Textfeld: Werden Privatkindergärten ab September 2009 beitragsfrei sein?
Bisher bekamen gemeinnützige Privatkindergärten eine Objektförderung (=Gruppenförderung) unabhängig von der Kinderanzahl. Ab September 2009 wird es nur mehr Subjektförderungen geben (=Förderung für das einzelnen Kind). Als Ausgangspunkt für die Berechnungen dieser Subjektförderung geht die Gemeinde Wien von der Kinder - Höchstzahl von 25 Kindern aus. Viele Privatkindergärten betreuen in ihren Gruppen aber weniger Kinder und deshalb sind Privatkindergärten gezwungen weiter einen zusätzlichen Beitrag einzuheben. Außerdem kostet das umfangreiche und innovative Betreuungsangebot der Privatkindergärten mehr als die Förderungen der Gemeinde Wien ausmachen.

Für wen gilt das beitragsverminderte Angebot in einem Privatkindergarten?
Das beitragsverminderte Angebot gilt für 0-6-jährige Kinder. Das Kind und mindestens ein Elternteil (oder eine mit der Obsorge betraute Person) müssen in Wien gemeldet sein.  

Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Gilt dann auch die Beitragsverminderung ?
Kinder aus einem anderen Bundesland erhalten einen verminderten Förderbetrag von der Stadt Wien. Eltern müssen deshalb die Differenz zum Beitrag einer privaten Betreuungseinrichtung aufzahlen. Der Dachverband hat sich bemüht zumindest eine Lösung für Kinder, deren Eltern in Wien arbeiten, zu erlangen. Dies wurde von seiten der Gemeinde Wien abgelehnt.  

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen beitragsverminderten Krippen- oder Kindergartenplatz?
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch.

Gilt das beitragsverminderte Angebot auch in einer nicht gemeinnützigen privaten Betreuungseinrichtung?
Nur insofern als  226.– pro Besuchsmonat gefördert werden. Die Differenz auf den tatsächlichen Beitrag ist aufzuzahlen.

Wenn mein Kind eine private Betreuungseinrichtung besucht, wird dann ein höherer Beitrag als in den städtischen Einrichtungen auch gefördert?
Nein. Es wird grundsätzlich nur bis zur Höhe des städtischen Betreuungsbeitrages gefördert. Wenn der Betreuungsbeitrag der privaten Einrichtung höher ist, muss die Differenz von den Eltern aufgezahlt werden.

Muss der Essensbeitrag auch gezahlt werden, wenn es bisher eine Befreiung gab bzw. nur der halbe Essensbeitrag verrechnet wurde?
Bis zu einem Familieneinkommen (1 Kind) von 1100.-/Monat wird der Essensbeitrag von der MA 11 übernommen (max.  57,14 monatlich) . Für jedes weitere Kind, dass im Haushalt lebt werden weitere 350.– angerechnet. Antragsformulare liegen in den Privatkindergärten auf oder können bei der Magistratsabteilung 11 angefordert werden.  

Stimmt es, dass es eine Registrierung in einem Kindergartenverzeichnis geben soll? Was heißt das und wo kann man das Kind registrieren lassen?
Alle Kinder die eine/n Krippe/Kindergarten besuchen oder neu eintreten erhalten eine Matrikelnummer. Diese dient der Erfassung des Kindes für die Förderungen. Dazu werden die Kinder registriert. Das Datenblattformular liegt zum Ausfüllen in den Privatkindergärten auf und muss von den Eltern unterschrieben werden. Diese Registrierung ist Bedingung für die Förderung!

Informationen zur Kinderbetreuung ab September 2009