Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:
Das Kind und zumindest ein(e) Obsorgeberechtigte(r) müssen Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Familien, die in einem anderen Bundesland hauptgemeldet sind und ihr Kind in einem Privatkindergarten in Wien untergebracht haben erhalten nur einen Teil der Förderung- derzeit im Ausmaß von € 131,07 für Kinder über 3,5 Jahren und € 301,66 für Kinder unter 3,5 Jahren. Die Differenz ist im Kindergarten aufzuzahlen.
Anmeldung für das Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch verarbeitet und an u.a. folgende Stellen weitergeleitet werden dürfen:
- an die MA6 zum Zweck der Verrechnung und
- an die MA5 zum Zweck statistischer Erhebung
Mit dieser Anmeldung erhalten Sie außerdem eine Kundennummer für Ihr Kind, die dem Kindergarten weiterzuleiten ist. Das Anmeldeformular kann auch direkt im Kindergarten ausgefüllt werden und der Kindergarten übernimmt die Übermittlung an die zuständige Behörde(MA 10).
Möglichkeit zur Förderung des Essensbeitrages:
Falls Ihr Familieneinkommen(1Kind) € 1.100,-netto nicht übersteigt, haben Sie die Möglichkeit bei der MA11 um Förderung des Essensbeitrages von € 60,61 (=Essensbeitrag in den städtischen Kindegärten) anzusuchen. Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind werden zusätzlich € 350,- angerechnet. Das vom Kindergarten unterschriebenen Formular muss bei der MA11 eingereicht werden. Die Essensgutschrift wird Ihnen automatisch vom Betreuungsgeld im Kindergarten abgerechnet. In einer nicht gemeinnützigen privaten Betreuungseinrichtung wird der Platz nur in Höhe von € 238,59 gefördert, die Differenz ist aufzuzahlen. Es besteht auch weiterhin kein Rechtsanspruch an einen Kindergartenplatz.